Elektro-Sicherheitsnachweis
Sicherheitsnachweis (SiNa)
Elektrische Installationen müssen in allen Gebäuden regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Je nach Gefahrenklasse finden die Kontrollen in unterschiedlichen Zeitintervallen statt.
Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Respekt und Sorgfalt im Umgang helfen, Unfälle zu vermeiden.
Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor. Als Netzbetreiberin haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register zu führen.
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, beauftragen Sie als Eigentümer Ihren Elektroinstallateur mit deren Behebung. Ist die Installation in Ordnung, wird ein Sicherheitsnachweis durch das Kontrollunternehmen ausgestellt. Sie sind dazu verpflichtet, diesen bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.
Periodische Kontrollen
| 20 Jahre | Wohnungsbauten |
| 10 Jahre | Gewerbebauten |
| 10 Jahre | Landwirtschaft |
| 5 Jahre | Wohnungsbauten nach Schema 3 (ältere Anlagen) |
| 5 Jahre | Kindergärten und Schulen |
| 5 Jahre | Autowerkstätten |
| 5 Jahre | Restaurants und Hotels |
| 5 Jahre | Kläranlagen |
| 1 Jahr | Baustelleninstallationen |
Die Aufforderung an die Installationseigentümer erfolgt in gesetzlich festgelegten Intervallen direkt durch die Netzbetreiberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Kontrolle tragen die Eigentümer. Elektrische Installationen müssen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sSfern die letzte Kontrolle länger als fünf Jahre zurückliegt.
Abnahmekontrollen
Neu erstellte Installationen werden durch den Elektroinstallateur geprüft. Ausser bei Wohnungsbauten müssen alle neu erstellten oder geänderten Installationen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen geprüft werden.
Wer kontrolliert Ihre Installation?
Zusammen mit der Aufforderung von Flims Trin Energie erhalten Sie eine Liste der kontrollberechtigten Unternehmen aus der Region. Bitte beachten Sie, dass Unternehmen, die an der Planung, Erstellung, Änderung oder dem Unterhalt der Liegenschaft beteiligt waren, nicht mit der Kontrolle beauftragt werden dürfen.
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